GVL
Informationen über GVL
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vergibt an eingetragene Labels(früher auch Plattenfirmen genannt) den sogenannten Labelcode (LC-Nummer), mit der die Sender zur Ausstrahlung des Programms berechtig sind.
Befindet sich der Labelcode auf einem Tonträger, gilt das Senderecht als erteilt.
Alle Rundfunksender setzen von daher nur Tonträger mit Labelcode ein. Damit auch ihre produzierte CD im Radio gespielt werden kann, solten Ihre Produktionen ebenfalls einen Labelcode beinhalten.
Alternativ können Sie sicherlich auch "handgebrannte" Tonträger einsetzen, jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass die Fehlerquote bei selbstgebrannten Rohlingen gegenüber industriel gefertigeten CDs bzw. DVDs unverhältnismäßig hoch liegt und nahezu jeder Sender, jede Rundfunkanstalt deshalb auf Spielungen dieser selfmade Produkte nicht eingeht.
Sparen Sie daher nicht am falschen Ende.
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