GEMA
GEMA - Information
Grundsätzliches:
Grundsätzlich muss jeder Tonträger zur Überprüfung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) angemeldet werden. Bei dieser Überprüfung wird anhand Ihrer Angaben (Titelname, Komponist, Texter, Bearbeiter oder ggf. Verlag) ermittelt, ob es sich dabei um Titel handelt, welche durch die GEMA vertreten werden. Je nach Anzahl der durch die GEMA vertretenen (man sagt GEMA-pflichtigen) Titel und Verwendungszweck Ihres Tonträgers werden GEMA-Lizenzen in Rechnung gestellt. Die Anmeldung Ihres Tonträgers zur Überprüfung bei der GEMA ist nicht mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu verwechseln. Sie werden nicht automatisch Mitglied der GEMA, wenn Ihr Tonträger zur Überprüfung dort angemeldet wird. Eine Mitgliedschaft bei der GEMA ist keine Voraussetzung zur Herstellung eines Tonträgers.
GEMA-Abwicklung Ihrer Produktion:
Die GEMA-Anmeldung kann generell über uns erfolgen.
Gerne können Sie Ihre GEMA-Anmeldung auch selbst vornehmen. Wir benötigen dann allerdings vor der Pressung eine Freistellung seitens der GEMA über diesen Tonträger.
Ohne den Nachweis, dass die Produktion bereits ordnungsgemäß angemeldet, bzw. abgerechnet ist, dürfen wir keinen Tonträger ausliefern.
Wann ist ein Titel überhaupt GEMA-pflichtig?
- wenn einer der Urheber (z.B. Komponist, Texter, Bearbeiter) GEMA-Mitglied ist.
- wenn der Titel bei einem Musikverlag unter Vertrag ist und dieser Verlag GEMA-Mitglied ist.
Wann ist ein Titel nicht GEMA-pflichtig (GEMA-Frei)?
- wenn keiner der Urheber (weder Komponist, noch Texter, noch Bearbeiter) GEMA-Mitglied ist.
- wenn der Urheber länger als 75 Jahre verstorben ist (z.B. bei vielen klassischen Kompositionen) und das Werk nicht in einer bearbeiteten Version verlegt und geschützt ist.
Bei Fragen bitte hier klicken!